Autofahrer, bitte Abstand halten!

Viele Radfahrende kennen das Problem: Autofahrende nehmen es beim Überholen mit dem Sicherheitsabstand nicht so genau. Bei erhöhter Geschwindigkeit kann dies allerdings zu gefährlichen Situationen führen.

Banner mit der Botschaft "Mindestabstand beachten"
Banner mit der Botschaft "Mindestabstand beachten" © ADFC Kreis Groß-Gerau

Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und den Sicherheitsabstand verbindlich in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen. Seit Ende April 2020, mit Einführung der neuen StVO-Novelle, gilt für Kraftfahrzeuge beim Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und von 2 Meter außerorts.  Bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes droht ein Bußgeld zwischen 30 EUR und 100 EUR – ab 80 EUR wird auch ein Punkt in Flensburg fällig.

Wir möchten an diese Regelung erinnern, da sie gemäß vieler Beobachtungen noch nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt ist. Wir haben deshalb alle Kommunen im Kreis Groß-Gerau angeschrieben und ihnen angeboten, Banner mit dem Hinweis auf den gesetzlichen Überholabstand kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Acht Kommunen haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht und um insgesamt 27 Banner gebeten: Die Kommunen Kelsterbach, Rüsselsheim am Main, Ginsheim-Gustavsburg, Nauheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Stockstadt und Biebesheim unterstützen mit dem Aufhängen der Banner das weitere Bekanntwerden des Überholabstandes und tragen damit zu mehr Verkehrssicherheit bei.


https://kreisgg.adfc.de/neuigkeit/autofahrer-bitte-abstand-halten-1

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