Groß-Gerau: Ortsumfahrung Dornheim

Die Planung für die Ortsumfahrung Dornheim schreiten voran. Was die beiden Kreisverkehrsplätze in der Mitte und im Süden im Verlauf der Ortsumfahrung angeht, ist die Planung noch optimierungsbedürftig, um die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen.

Ortsumfahrung Dornheim
Ortsumfahrung Dornheim (mit Kennzeichnung der betroffenen Kreisverkehrsplätze) © Hessen Mobil

Aus diesem Grund haben wir das folgende Schreiben an die Stadtverordneten der Stadt Riedstadt, an die Bürgermeister von Riedstadt und Groß-Gerau, an Landrat Thomas Will, an Hessen Mobil und an die Landtagsabgeordneten für den (südlichen) Kreis Groß-Gerau geschickt:

"Vor wenigen Monaten erfolgte die Planfeststellung der geplanten Ortsumgehung Dornheim (B44). Im Verlauf des Feststellungsverfahrens hatten wir zwei Einwände eingereicht (9. Dezember 2013 und 19. Oktober 2018). Darin hatten wir unter anderem angeregt, an zwei Kreisverkehrsplätzen (Knotenpunkt Mitte (B44n / K157) und Knotenpunkt Süd (B44n / B26 / L3096)) Unterführungen für den Radverkehr vorzusehen. Ähnlich lautende Einwände hatten auch die Stadt Riedstadt, der Kreis Groß-Gerau sowie die Polizei eingereicht. Als Beispiel haben wir den Kreisverkehrsplatz in Riedstadt-Wolfskehlen angeführt (Knotenpunkt B26 / K158 / Gernsheimer Straße). Die Einwände wurden bzgl. der Unterführungen für den Radverkehr abgelehnt.
Derzeit sind an den beiden o.g. Knotenpunkten plangleiche Querungsstellen für den Radverkehr geplant. Es wird unserseits nicht in Frage gestellt, dass die Planung entsprechend der einschlägigen Regelwerke erstellt wurde. Dennoch sind wir der Ansicht, dass hier zur Sicherheit des Radverkehrs – der in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird – mehr getan werden muss.  

Bereits heute ist insbesondere der aktuelle Knotenpunkt B44 / B26 / L3096 stark von Radverkehr frequentiert – mit gesicherter, weil signalisierter Querungsmöglichkeit. Spätestens wenn in wenigen Jahren die fahrbahnbegleitenden Radwege an der Landesstraße 3096 zwischen Riedstadt-Leeheim und Trebur-Geinsheim, sowie an der Landesstraße 3094 zwischen Trebur-Geinsheim und Trebur-Kornsand fertiggestellt sind, wird dieser Radverkehrsstrom deutlich zunehmen (u.a. zwischen Darmstadt und Rhein bzw. Rheinhessen). Für diese zunehmenden Radverkehrsanteile sollten die beiden o.g. Knotenpunkte im Verlauf der geplanten Umgehung Dornheim ausgelegt sein. Mit den vorgesehenen plangleichen Querungsstellen ist dies aus unserer Sicht nicht darstellbar.

Die Stadt Riedstadt hatte geplant, gegen die Planfeststellung zu klagen. Nach einem Gespräch Anfang diesen Jahres im hessischen Verkehrsministerium, an dem u.a. die Bürgermeister der Städte Riedstadt und Groß-Gerau, sowie Vertreter:innen von Hessen Mobil teilgenommen haben, wurde die Klage fallengelassen. In dem Gespräch wurde jedoch aus unserer Sicht keine Verbesserung für den Radverkehr erreicht. Die geplante Beleuchtung der Querungsstellen ist aus unserer Sicht keine deutliche Verbesserung.

Auf politischer Ebene – sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene – wird seit vielen Monaten immer wieder betont, dass Maßnahmen für den Radverkehr auf Grund der erhöhten Fördermittel nicht an den verfügbaren finanziellen Mitteln scheitern können. An der Maßnahme Umgehung Dornheim können diesen Worten nun mal Taten folgen. Etwas größer denken und umsetzen, als sich allein auf die Mindestmaßnahmen entsprechend der einschlägigen Regelwerke beschränken, ist hier aus unserer Sicht angebracht.

Wir bitten Sie deshalb eindringlich, sich für eine deutliche Optimierung der Querungsstellen im Bereich der Knotenpunkte Mitte und Süd im Verlauf der geplanten Umgehung Dornheim einzusetzen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung."

Unter dem Link in unten angefügter Medienbox sind die Unterlagen zur geplanten Ortsumfahrung Dornheim zu finden.

https://kreisgg.adfc.de/neuigkeit/gross-gerau-ortsumfahrung-dornheim

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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