Hessen muss 100 Kilometer Radwege an Landesstraßen bauen – jedes Jahr!

ADFC Hessen beschließt Forderungen an künftige Landesregierung. Hessen ist Schlusslicht bei der Entwicklung von Radwegen an Landesstraßen.

Verkehrswende
Verkehrswende © ADFC

Unter dem Titel „Fahrradland Hessen beschleunigt umsetzen“ hat die 37. Landesversammlung des ADFC Hessen am 18. März 2023 einstimmig Forderungen an eine künftige Landesregierung beschlossen. Sowohl bei der Entwicklung von Radschnellwegen als auch beim Ausbau des Radwegenetzes in den ländlichen Gebieten, komme man kaum voran und sei noch nicht auf dem Kurs in Richtung Fahrradland. Statt nur auf dem Papier und in Sonntagsreden, müsse Hessen nun aber auch auf den Straßen endlich Fahrradland werden. Dies sei auch im Sinne des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit und der Bewegungsförderung zwingend.

In keinem anderen Bundesland ist das Radwegenetz an Landesstraßen in den vergangenen neun Jahren so langsam gewachsen, wie in Hessen. Dies zeigt eine Auswertung, die der ADFC Hessen jüngst mit Daten des Fernstraßenbundesamtes vorgenommen hat. Während pro km² Landesfläche in Hessen seit 2014 nur 1,3 Meter Radweg an Landestraßen hinzukamen, waren es etwa in Baden-Württemberg sechs Meter und beim Spitzenreiter Nordrhein-Westfalen gar über 20 Meter.

Im Ergebnis sind am Ende der zweiten Legislaturperiode der schwarz-grünen Landesregierung unverändert rund 89 Prozent der Landesstraßen in Hessen ohne Radweg. Die drittschlechteste Ausstattung aller Bundesländer. Der ADFC Hessen fordert in seinem Politischen Leitantrag, dass künftig jährlich 100 km Radwege an Landesstraßen entstehen müssen. Dazu muss das Land in erheblichem Umfang zusätzliches Personal und Geld für Planung und Bau von Radwegen bereitstellen und die Planungsverfahren deutlich vereinfachen. Auch das Rad-Hauptnetz Hessen kann nur durch eine solche Ausbauoffensive bis 2033 fertiggestellt werden, wie es der ADFC fordert.

Für eine erfolgreiche Verkehrswende kann das Land zudem die Verantwortung für den Bau von Radschnellwegen nicht länger an die Kommunen abschieben. Diese wichtigen überörtlichen Radverbindungen müssen endlich vom Land geplant und gebaut werden.

Auch bei der Verkehrssicherheit muss das Land sich deutlich stärker engagieren. Um die Vision Zero – Null Tote und Schwerverletzte im Straßenverkehr – zu erreichen, braucht es neben sicherer Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr auch ein stärkeres Engagement der Ordnungsbehörden etwa gegen das Parken auf Geh- und Radwegen und zu enges Überholen von Radfahrenden.

Die vollständigen, bei der Landesversammlung des ADFC Hessen einstimmig beschlossenen Forderungen "Fahrradland Hessen beschleunigt umsetzen" stehen unter unten angefügten Medienbox zum Herunterladen zur Verfügung.

https://kreisgg.adfc.de/neuigkeit/hessen-muss-100-kilometer-radwege-an-landesstrassen-bauen-jedes-jahr

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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