Kelsterbach: Überholverbot in der Unterführung Stadtmitte
Mitte Juli 2024 wurden an der Unterführung Stadtmitte in Kelsterbach neue Verkehrsschilder angebracht, die vielen Verkehrsteilnehmer:innen noch unbekannt sind. Es geht um das Zeichen 277.1
Der offizielle Name des Zeichens lautet: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen". Das Zeichen 277.1 wurde mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im April 2020 in den Verkehrszeichenkatalog (Vz-Kat) aufgenommen.
Das Verkehrszeichen wurde nun erstmals in Kelsterbach installiert. Bisher ist das Zeichen innerhalb des Kreises Groß-Gerau nur in der Kreisstadt Groß-Gerau zu finden. Das Schild zeigt mehrspurigen Kraftfahrzeugen an, dass es ihnen verboten ist, einspurige Fahrzeuge zu überholen: Dazu gehören unter anderem Fahrräder, Roller, E-Scooter, Mofas, Motorräder.
Dadurch soll die Sicherheit an für Zweiradfahrer:innen erhöht werden. Das Überholverbot im Bereich der Unterführung Stadtmitte gilt in Fahrtrichtung Bergstraße ab Einmündung Mörfelder Landstraße und in Fahrtrichtung Rathaus hinter der Einmündung Windmühlweg bis zur Einmündung Martin-Luther-Straße. Wer das Überholverbot missachtet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Für die Montage dieses Verkehrszeichens hat sich der ehrenamtliche Radverkehrsbeauftragte der Stadt Kelsterbach, Roland Rücker, stark bemacht. Leider musste erst ein Unfall passieren, damit die Stadtverwaltung reagiert hat. Wir danken Roland Rücker für sein Engagement für die Verkehrssicherheit im Allgemeinen und für den Radverkehr im Besonderen.