Land Hessen: Qualitätserfassung der Radwege an Bundes- und Landesstraßen

­Auch an Radwegen nagt der Zahn der Zeit. Um sie in einem guten Zustand zu erhalten, müssen Daten über die aktuelle Qualität vorhanden sein. Zwischen 2019 und 2021 hat das Land Hessen den Zustand diverser Radwege systematisch erfasst und bewertet.

Erfasst und bewertet wurden die Hessischen Radfernwege, das Rad-Hauptnetzes und die Radwege an Bundes- und Landesstraßen. Die Ergebnisse der mit Kamera-Fahrzeugen untersuchten 4.300 Strecken-Kilometer sind jetzt öffentlich zugänglich. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte stehen Karten mit den Zustandsklassen zum Herunterladen bereit. Für detaillierte Hintergründe gibt es außerdem einen Erläuterungsbericht. Die Daten bzw. Links stehen in unten angefügter Medienbox zur Verfügung.

Die Ergebnisse dienen als Entscheidungsgrundlage für eine effiziente und anforderungsgerechte Erhaltung und den Ausbau der Radinfrastuktur.

Wie wurde dabei vorgegangen?

2019 wurde eine netzweite Erfassungskampagne auf Radwegen an Bundes- und Landesstraßen begonnen. Dabei wurden die Abschnitte des Rad-Hauptnetzes, deren Baulast bei Bund und Land liegt, bereits erfasst.

2020 wurde der Zustand der Radwege des Hessischen Rad-Hauptnetzes sowie der Hessischen Radfernwege (HRFW) mit einer Länge von ca. 4300 Kilometern erfasst und 2021 bewertet.

Neben den Zustandsdaten werden systematisch Streckenbilder in dichten Abständen aufgenommen. Diese werden zur Erfassung und Bewertung genutzt. Darüber hinaus können die Bilder später für unterschiedliche Aufgaben genutzt werden. Das Spektrum reicht von der Beweissicherung und Dokumentation über die Planung bis hin zu touristischen Angeboten.

Die Auswertung des Zustands der Radwege erfolgt anhand einer ingenieurtechnischen Schadenscodierung. Grundlage dafür bilden die auf der Befahrung entstandenen Streckenbilder. Die Radwege werden dabei auf verschiedene Zustandsindikatoren, wie z.B. Stufen, Wurzeln, Senkungen, Risse, Ebenheitsmerkmale, untersucht. Die Ausprägung der Schadensmerkmale werden erfasst und aus den jeweiligen Zustandsindikatoren werden schließlich abschnittsbezogene Zustandsbewertungen erstellt. Ergebnis sind verschiedene Zustandskarten mit den Zustandsklassen zu Gebrauchs-, Substanz und Gesamtbewertung.

Die Daten der Bestands- und Zustandserfassung bilden damit den aktuellen Zustand des Rad-Hauptnetzes und der Hessischen Radfernwege ab. Mit der Bewertung werden zukünftig Aussagen zur Entwicklung des Zustands (netzweit und lokal) möglich.

https://kreisgg.adfc.de/neuigkeit/land-hessen-qualitaetserfassung-der-radwege-an-bundes-und-landesstrassen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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