Systematische Erfassung des Radverkehrs in Hessen

270 Dauerzählstellen in ganz Hessen in Betrieb

Hessen hat im letzten Jahr mit der flächendeckenden Erfassung des Radverkehrs begonnen, um Daten für den weiteren Ausbau des Radwegenetzes zu gewinnen. Seit März 2022 wurden nach und nach insgesamt 270 automatische Zählstellen an Straßen und Radwegen in Betrieb genommen.

„Das Land investiert für die Radzählstellen rund 3,6 Mio. Euro. Sie werden zukünftig wichtige Informationen für die systematische Weiterentwicklung unserer Radinfrastruktur liefern. Deshalb ist das Geld gut angelegt“, sagte Staatssekretär Jens Deutschendorf. Bis Oktober 2022 wurden wöchentlich rund zehn neue Dauerzählstellen errichtet. „Das ist ein Leistungsumfang, der in einem Bundesland bei der Umsetzung von Raddauerzählstellen bisher noch nicht erreicht wurde“, betonte der Staatssekretär.

Die von Hessen Mobil unter Beteiligung interessierter Kommunen geplanten Dauerzählstellenstandorte wurden im Hinblick auf eine repräsentative Gesamterfassung ausgewählt. Neben der räumlichen Streuung wurden hierbei auch Faktoren wie Alltags- und Freizeitverkehr beachtet. Im Boden verlegte Induktionsschleifen registrieren rund um die Uhr, wann wie viele Radlerinnen und Radler sie in welcher Fahrtrichtung passieren. Ihre Verteilung erlaubt Rückschlüsse auf das Geschehen im Gesamtnetz.

Der Radverkehr ist witterungsabhängig und auch abhängig von den Jahreszeiten. Darüber hinaus spielen die zu erreichenden Ziele, die Bedeutung der Strecke im Radnetz und die Qualität des Weges eine wichtige Rolle für die Nutzung. Die Daten aus den Radverkehrszählstellen geben darüber zum ersten Mal detailliert Auskunft.
Entlang des Radschnellweges Darmstadt – Langen weisen die beiden Zählstellen südlich und nördlich von Erzhausen für den Monat September Werte zwischen ca. 18.000 bzw. 24.900 Fahrten pro Monat auf. Die Zahlen nehmen zum Winter hin ab und erreichen im November Werte zwischen 11.950 und 16.300 Fahrten pro Monat.

Ein anderes Beispiel ist die Zählstelle Obernhain bei Neu-Anspach – hier sind eher Urlaubs- und Freizeitradlerinnen und -radler unterwegs. Während im September ca. 3.400 Fahrten pro Monat gezählt wurden, waren es im November weniger als die Häfte der Fahrten mit ca. 1.600 pro Monat.

Die Charakteristik dieser Daten gibt unter anderem Hinweise darauf, wie viele Pendlerinnen und Pendler sowie Radurlauberinnen und -urlauber die Radwege nutzen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind sie jedoch aufgrund der unterschiedlichen Zeiträume seit Inbetriebnahme noch nicht vollständig vergleichbar.

Im Kreis Groß-Gerau gibt es aktuell dreizehn Dauerzählstellen.

„Durch die Dauerzählstellen kann das Radverkehrsaufkommen jetzt objektiv im Überblick über ganz Hessen und für einzelne Verbindungen ermittelt und analysiert werden. Eine Hochrechnung auf das Gesamtnetz auf Basis der Zählstellendaten ist von uns bereits beauftragt. Perspektivisch sollen die Daten dann auch zur Eichung des Radverkehrsmodells für Hessen herangezogen werden, das durch Hessen Mobil aufgebaut wird,“ erläuterte Deutschendorf.

Die Daten werden mittels Mobilfunk an einen zentralen Server übermittelt. Sie stehen bereits jetzt auf der Website Raddaten-Hessen tagesaktuell zur Verfügung. Im nächsten Jahr sollen die Auswertemöglichkeiten noch erweitert werden.


https://kreisgg.adfc.de/neuigkeit/systematische-erfassung-des-radverkehrs-in-hessen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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