Trebur: Riedweg wird Rennstrecke
Wir bedauern die Entscheidung der Mehrheit der Gemeindevertretung der
Gemeinde Trebur, den Riedweg auf eine Breite von 4,75 Meter auszubauen. Die Gemeindevertretung entschied sich damit gegen die fachliche Empfehlung der Riedwegkommission.
Die Empfehlugn der Riedwegkommission war es, den Riedweg auf eine Breite von 3,50 Meter inklusive mehrerer Ausweichstellen auszubauen. Auf den ersten Blick scheint eine Breite des Riedweges von 4,75 Meter Vorteile auch für Zu Fuß Gehende und Radfahrende zu bringen. Bei genauerem Blick auf die möglichen Ausbauvarianten liegen die Vorteile jedoch bei der Variante mit einer Breite von 3,50 mit zusätzlichen Ausweichstellen. Schon allein die Tatsache, dass bei einer Breite von durchgehend 4,75 Breite der Kraftfahrzeugverkehr mehrheitlich schneller fahren wird, reduziert die Verkehrssicherheit für Zu Fuß Gehende und Radfahrende.
Folgende Rechnung machen wir auf: Wird für Radfahrende eine Breite von 1,50 Meter berücksichtigt – Radfahrende fahren nicht immer kerzengeradeaus, es gibt zudem breitere Fahrräder (Dreiräder, Lastenräder, Fahrräder mit Anhänger etc.) – und wird der gesetzlich verbindliche Abstand beim Überholen Radfahrender von zwei Metern berücksichtigt, ist bei einer Wegebreite von 3,50 Meter kein Überholen durch Kraftfahrzeuge möglich. Erst an den Ausweichstellen, wo der Weg etwas mehr als sechs Meter breit ist, ist ein Überholen möglich. Dies reduziert die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Auch bei einer Wegebreite von durchgehend 4,75 Meter – hier sind keine Ausweichstellen vorgesehen – ist rein rechnerisch kein Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeugfahrende möglich. Einige Kraftfahrzeugfahrende werden aber durch Unterschreiten des erforderlichen Überholabstandes dennoch Radfahrende überholen und damit deren Verkehrssicherheit gefährden. Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite von drei Metern (in Sonderfällen auch 3,50 Meter) hätten bei einer Wegebreite von 4,75 Meter auf der gesamten Länge des Riedweges keine Möglichkeit, Radfahrende legal zu überholen. Bei der Variante mit einer Wegebreite von 3,50 Meter gäbe es durch die Ausweichstellen mehrere Überholmöglichkeiten.
Auch im Begegnungsfall hätte die Variante mit einer Breite von 3,50 Meter Vorteile – wenngleich hierbei nicht der Abstand zu Radfahrenden von zwei Metern gilt. Im Bereich der Ausweichstellen mit einer Wegebreite von insgesamt etwas mehr als sechs Metern ist zum Beispiel die Begegnung von Radfahrenden und landwirtschaftlichen Fahrzeugen problemlos möglich. Bei einer durchgängigen Wegebreite von 4,75 Meter würden bei der Begegnung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, deren Breite auch mal 3,50 Meter betragen kann, einige Radfahrende auf den unbefestigten Seitenstreifen wechseln – mit entsprechendem Unfallpotential.
Die Gemeindevertretung hat aus falsch verstandener Verkehrssicherheit durch ihre Entscheidung insbesondere dem Radverkehr ein Bärendienst erwiesen und stattdessen dem Wunsch einiger Landwirte nach einem vermeintlich breiteren Weg nachgegeben. Wir hoffen, dass die Entscheidung nicht endgültig ist, auch wenn dies eine Verzögerung der Sanierung des Riedweges bedeuten würde.
Wir sind auch der Meinung, dass der Riedweg bei einer Breite von 3,50 Meter für einige Kraftfahrzeugfahrende (insbesondere PKW) unattraktiver wird und sich somit der Kfz-Anteil auf dem Weg reduziert. Zudem würde eine geringere Wegebreite auch weniger Versiegelung bedeuten, was in Zeiten des Klimawandels ein Zeichen in die richtige Richtung wäre.