Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Kreis Groß-Gerau e. V.

Wenn der Fußweg ein Irrweg ist

Aktionstag gegen Radfahren auf Gehwegen am 7. Mai 2022

Gehwegradeln
Gehwegradeln © ADFC Kreis Groß-Gerau

Radfahren auf Gehwegen kann andere Verkehrsteilnehmende gefährden und ist daher grundsätzlich verboten. Es gibt nur wenige Ausnahmen: Kindern bis zehn Jahren ist es erlaubt oder wenn ein Schild dies ausdrücklich gestattet. Der Sinn des Verbotes besteht darin, Unfälle und Behinderungen zu vermeiden. Weil aber trotzdem häufig zu beobachten ist, dass auf Gehwegen rücksichtslos Rad gefahren wird, haben der ADFC Stadt Groß-Gerau und das Forum Verkehrswende Groß-Gerau zusammen mit Bürgermeister Erhard Walther am Samstag, 7. Mai 2022, zwischen 10 und 12 Uhr zu einem Aktionstag gegen das Radfahren auf Gehwegen in der Darmstädter Straße, nahe dem Marktplatz, aufgerufen. Dabei sollen Informationen über die Gefahren des „Gehwegradelns“ und die rechtliche Situation vermittelt werden – auch durch die freundliche, aber direkte Ansprache falsch fahrender Personen.

 

Die rechtliche Situation und die tatsächlichen Gefahren

Wenn Gehwege nicht durch ein Schild für den Radverkehr freigegeben sind, dürfen diese nur zu Fuß benutzt werden. Ausnahme: Radfahrende Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf Gehwegen fahren. Erwachsene dürfen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg begleiten.

Wer auf Gehwegen ordnungswidrig mit dem Rad oder mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss entweder absteigen oder auf die Fahrbahn ausweichen. Wird der Gehweg unerlaubt befahren, droht ein Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro.

Eine Falschfahrt auf dem Gehweg halten zwar viele – nicht immer faktengestützt – für weniger gefährlich als die Fahrbahnbenutzung. Kommt es aber dabei zu einem Unfall, könnten die Gerichte dem Radfahrenden die alleinige Schuld geben.

Gegenstand von Gerichtsverhandlungen sind Zusammenstöße zwischen Fußgänger*innen und Radfahrenden aber eher selten. Häufiger ist hier der Fall, dass Radfahrende auf Gehwegen mit Kraftfahrzeugen kollidiert sind, mit denen sie nicht gerechnet haben. Kommen Autos aus Tiefgaragen, von Tankstellen, Parkplätzen oder anderen Grundstücken dürfen sie den Gehweg queren – allerdings nur mit äußerster Vorsicht. Gelingt Autofahrenden der Nachweis, dass sie im Schritttempo oder noch langsamer über den Gehweg gefahren sind, sieht das Gericht die Schuld überwiegend bei den Radfahrenden.

Ganz schlecht stehen die Chancen auf Schadensersatz, wenn Radfahrende vom Gehweg kommend eine Seitenstraße queren. Autos haben dann Vorfahrt; rechts vor links gilt für den Gehweg nicht. Und auch ein von der Hauptstraße abbiegender Autofahrer muss nicht mit einem Radfahrer rechnen, der unerlaubt auf dem Gehweg fährt und seinen Weg kreuzt.

 

Ursachen sind Unwissenheit, Gedankenlosigkeit – und das Übergewicht der Autos

Dass sich Fußgänger*innen auf dem Gehweg durch Radfahrende bedrängt und gefährdet fühlen, muss nicht eigens erläutert werden. Doch warum wird eigentlich so oft auf Gehwegen Rad gefahren? „In der Regel handelt es sich entweder um Personen, die sie sich auf der Fahrbahn unsicher fühlen oder um solche, die aus Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit rücksichtslos handeln“, sagt Norbert Sanden vom ADFC Stadt Groß-Gerau.

„Eine zusätzliche Ursache ist jedoch, betont Sanden, „das Übergewicht des fahrenden und parkenden Autoverkehrs, der weiterhin den Löwenanteil der Verkehrsflächen beansprucht und den Fuß- und Radverkehr an den schmalen Rand der Straßen drängt – was dort unweigerlich zu Konflikten führt.“

Groß-Geraus Bürgermeister Erhard Walther gibt zu bedenken: „Das Gebot der Rücksichtnahme, das in der Straßenverkehrsordnung verankert ist, gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen und ist die wesentliche Anforderung für Sicherheit. Gelassenheit und sich zurückzunehmen würde es allen leichter machen. Denn Regeln beachten erleichtert den Verkehrsfluss.“

 

Konstruktive Ansätze zur Lösung des Problems

Durch die weitere Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr in Groß-Gerau, insbesondere durch breite und durchgängige Radwege, die Markierung von Schutz- oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn und durch Fahrradstraßen, aber auch durch die Ausweitung von Tempo-30-Bereichen und den seitlichen Überholabstand von mindestens 1,5 Metern zu Fahrrädern würde die objektive und subjektive Verkehrssicherheit für Radfahrende erhöht. Beate Drodt vom Forum Verkehrswende erwartet, „dass dadurch mehr Menschen das Rad nutzen und die Beeinträchtigung des Fußverkehrs spürbar abnimmt.“

Wer etwas gegen das Radfahren auf Gehwegen unternehmen möchte, darf gleichzeitig zu Verkehrsgefährdungen durch falsch parkende Fahrzeuge nicht schweigen. „Rücksichtsloses, behinderndes und gefährliches Parken auf Geh- und Radwegen sowie in Kreuzungsbereichen darf nicht geduldet, sondern muss geahndet werden. Denn durch blockierte Geh- und Radwege werden insbesondere Kinder und Senior*innen immer wieder in gefährliche Situationen gezwungen“, fordert Drodt.

Die Initiatoren des Aktionstages sprechen sich für die Eindämmung und Sanktionierung des unberechtigten Befahrens und Parkens auf Geh- und Radwegen aus.

 

Aktionstag gegen das Radfahren auf Gehwegen

  • Samstag, 7. Mai 2022 – 10 bis 12 Uhr
  • Darmstädter Straße, Ecke Elisabethenstraße (am Marktplatz), Groß-Gerau
  • Initiatoren: ADFC Stadt Groß-Gerau, Forum Verkehrswende Groß-Gerau, Bürgermeister der Stadt Groß-Gerau Erhard Walther

https://kreisgg.adfc.de/neuigkeit/wenn-der-fussweg-ein-irrweg-ist

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