Geisterradeln - ein Kavaliersdelikt?
Wieso darf man einen Radweg normalerweise nicht in beide Richtungen benutzen? Warum ist Linksradeln gefährlich? Und weshalb ist es eigentlich verboten, auf dem Gehweg zu fahren?
Der ADFC will nun das öffentliche Bewusstsein für das Problem schärfen: In Zusammenarbeit mit dem ADFC Thüringen hat der ADFC Hessen auf Initiative des ADFC Kreis Groß-Gerau ein Faltblatt herausgegeben, das vor den Gefahren regelwidrigen Radfahrens warnt und leicht verständlich zum richtigen und sicheren Radeln anleitet.
Insbesondere die sogenannten Geisterradler, also Radfahrer, die ordnungswidrig in Fahrtrichtung links gelegene Radwege benutzen, sind Hauptadressaten des Faltblatts. Dabei wird der Leser sowohl emotional - etwa mit dem abgewandelten Zigaretten-Warnhinweis: Geisterradeln kann tödlich sein - als auch sachlich angesprochen, wenn nämlich argumentiert wird, dass Linksradler statistisch ein bis zu zwölffach höheres Unfallrisiko haben als korrekt Radfahrende.
Nach Ansicht von Volkmar Gerstein, Landesvorsitzender des ADFC Hessen, sind sich die meisten Geister- und Gehwegradler gar nicht darüber bewusst, dass ihr Verhalten sich und andere gefährdet: "Der Hauptgrund für das verantwortungslose Linksradeln ist oft die Unkenntnis der Verkehrsregeln und die Fehleinschätzung der möglichen Gefahren. Hier möchten wir einen Beitrag zur praktischen Aufklärung leisten." In kompakter Form informiert das Faltblatt über die wichtigsten Regeln, die man als Radfahrer beherzigen sollte, um sicher durch den Verkehr zu kommen.
Doch auch an die Verkehrsplaner richtet der Radfahrverband einen Appell - Landesvorsitzender Volkmar Gerstein: "Verstöße wie Links- oder Gehwegradeln können letztlich auch aus einer für den Radverkehr nachteiligen Infrastruktur resultieren: Je fahrradfreundlicher Ampelschaltungen, Möglichkeiten zum Abbiegen oder Überqueren von Straßen gestaltet sind, umso niedriger ist die Wahrscheinlichkeit von Regelverstößen und Verkehrsgefährdungen durch Radfahrerinnen und Radfahrer."