Darmstädter Landstraße in Ginsheim-Gustavsburg

Darmstädter Landstraße in Ginsheim-Gustavsburg © ADFC Kreis Groß-Gerau

Mobilitätskonzept Ginsheim-Gustavsburg 2022

Ginsheim-Gustavsburg möchte Vorreiter und Ideengeber im Bereich nachhaltiger Mobilität werden und für Kommunen ähnlicher Größe mit zukunftsfähigen und ökologischen Maßnahmen im Bereich Verkehr als Vorbild agieren.

Dazu wurden bereits verschiedene strategische Punkte angegangen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden diverse Veranstaltungen und Aktionen zum Thema „Radfahren“, „Carsharing“ und „nachhaltige Mobilität“ angeboten. Damit wurde den Bürger:innen der Kommune die Möglichkeit geboten, die Mobilitätswende in Ginsheim-Gustavsburg mit voranzutreiben und eine noch lebenswertere Kommune mitzugestalten.

Im fachlichen Austausch mit Prof. Dr. Blees von der Hochschule RheinMain entstand die Idee, Studierende der Hochschule RheinMain für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes in Ginsheim-Gustavsburg zu begeistern. Im Sommersemester 2020 erarbeiteten fast 30 Studierende des Studiengangs “Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen” der unter der Leitung von Dr.-Ing. Moritz von Mörner Ideen und Konzeptansätze, wie die Entwicklung der Mobilität in Ginsheim-Gustavsburg zukunftsfähig gestaltet werden kann. Zehn Konzeptpapiere sind entstanden, die sich alle durch einen unverstellten Blick der Studierenden auf das Stadtgebiet, kreative Ideen und unkonventionelle Lösungsansätze auszeichnen.

Die Aufgabenstellung für den in der unten angefügten Medienbox verlinkten Bericht ist, basierende auf den studentischen Handlungskonzepten Maßnahmenvorschläge für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zu entwickeln. Diese Bereiche wurden in Absprache mit dem Team Mobilität der Stadt Ginsheim-Gustavburg identifiziert. Die innovativen Ideen der Studierenden werden mit langjähriger verkehrsplanerischer Expertise auf Umsetzbarkeit überprüft und in eine fachlich ausgereifte  Zusammenstellung von Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität für Ginsheim-Gustavsburg eingebunden. Die Studierenden, die im Sommersemester 2020 die entsprechenden Mobilitätskonzepte erstellt haben, waren auch in die weitere Ausarbeitung eingebunden.

Die vorgestellten Maßnahmen können innerhalb der nächsten 2-10 Jahre umgesetzt werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität der Bürger:innen und dazu, dem Klimawandel effektiv zu begegnen. Die thematische Schwerpunktsetzung des in der unten angefügten Medienbox verlinkten Berichtes erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Die Maßnahmen können nicht nur 1:1 in den vorgestellten Bereichen umgesetzt werden, sie können darüber hinaus auch leicht als Vorlage dienen, um auf andere Straßenräume übertragen und die entsprechenden Bedürfnisse hin adaptiert zu werden.

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https://kreisgg.adfc.de/artikel/mobilitaetskonzept-ginsheim-gustavsburg-2022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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