Kind mit Helm und Laufrad

Fahrradhelm für Kinder © www.abus.de | pd-f

Fahrradhelme für Kinder

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht auf dem Fahrrad – weder für Erwachsene, noch für Kinder. Ein Helm kann aber trotzdem sinnvoll sein, um den Kopf bei einem Sturz vor Verletzungen zu schützen. Dafür muss er aber richtig getragen werden.

Damit ein Fahrradhelm den Kopf beim Sturz vor Verletzungen schützen kann, muss er richtig passen und korrekt aufgesetzt werden. Er darf weder wackeln, noch sollte er über die Stirn oder in den Nacken rutschen. Um den individuell passenden Fahrradhelm zu finden, sollte das Kind in jedem Fall beim Kauf dabei sein. Fakt ist: Nicht jedes Helmmodell passt zu jeder Kopfform.

Außerdem wird ein Fahrradhelm, der dem Kind nicht nur passt, sondern auch optisch gefällt, eher getragen. Eltern sind Vorbilder: Tragen sie selbst einen Helm auf dem Rad, werden es auch ihre Kinder freiwillig tun.

Den Helm richtig aufsetzen

Damit der Helm sicher sitzt, muss er richtig aufgesetzt werden. Zwischen den Augenbrauen und der Helmunterkante sind dann in etwa ein bis zwei Fingerbreit Platz. Häufig werden Helme zu weit in den Nacken geschoben - aus modischen Gründen oder weil die Helmkante im Sichtfeld als störend empfundenwird. Dann kann bei einem Sturz der Helm aber in den Nacken rutschen und dort selbst Verletzungen verursachen.

Mit dem Verstellsystem im Nacken wird der Helm fixiert. Dazu darf es aber nicht zu stramm angezogen werden, weil das Kopfschmerzen verursachen kann. Der Helm sollte fest auf dem Kopf des Kindes sitzen, aber nicht drücken.

Ist dies schon bei der Anprobe der Fall, wird das Kind später mit ihm nicht froh. Der Helm muss am Kopf bleiben, wenn er nur mit dem hinteren Verstellsystem fixiert ist und das Kind seinen Kopf kräftig schüttelt. Der Kinnriemen sollte so locker sitzen, dass noch ein Finger zwischen Gurt und Kinn passt.

ADFC-Tipp: Unbedingt die Gebrauchsanweisung lesen. Die korrekte Einstellung der Helmgurte sollte gemäß der Herstellerangabe regelmäßig geprüft werden. Trägt das Kind eine Mütze unter dem Helm, muss der Gurt angepasst werden. Es dürfen nur dünne Mützen verwendet werden. Dicke Wollmützen verhindern, dass der Helm nah genug am Kopf sitzt. Er kann dann leicht verrutschen.

Qualität und Haltbarkeit des Fahrradhelms prüfen

In jedem Helm sollte das Herstellungsdatum vermerkt sein. Kunststoffe altern, daher sollten Helme nach etwa fünf Jahren ausgetauscht werden. Von Sonderangeboten ohne Herstellerdatum sollte man lieber die Finger lassen. Außerdem sollte der Helm das GS-Zeichen tragen. Das Zeichen steht für regelmäßig „geprüfte Sicherheit“.

Fahrradhelme nur fürs Radfahren nutzen

Fahrradhelme sind immer ein Kompromiss zwischen optimaler Schutzwirkung und Belüftung sowie geringem Gewicht, damit der Tragkomfort möglichst hoch ist. Sie sind so konstruiert, dass sie den Kopf bei fahrradtypischen Stürzen schützen sollen. Fahrradhelme eignen sich deshalb nicht als Kopfschutz beim Reiten, Inlineskaten oder anderen Sportarten.

Bei Stürzen vom Fahrrad ist die Bewegung in erster Linie nach vorne gerichtet. Daher überdecken Fahrradhelme die obere Schädelhälfte und können durch einen gewissen Überstand im Stirnbereich auch das Gesicht teilweise vor Verletzungen schützen. Im Seiten- und Hinterkopfbereich ist kein ausgeprägter Schutz vorhanden, weil an diesen Stellen weniger mit typischen Verletzungen gerechnet wird.

Verletzungsrisiko beim Inlineskaten mit Fahrradhelm

Beim Inlineskaten ist die Gefahr besonders hoch, nach hinten zu fallen. Ein guter Inlineskating-Helm ist um den Hinterkopf herumgeschlossen und hat nicht die für Fahrradhelme oft typische aerodynamisch spitz zulaufende Form. Beim Sturz mit Inlinern auf den Hinterkopf könnte ein Fahrradhelm entweder stark nach vorne rutschen, wodurch das Kinngeschirr den Fahrer strangulieren kann, oder der Kopf würde nach hinten überstreckt, was im schlimmsten Fall zu Verletzungen der Halswirbelsäule führt.

Ein Fahrradhelm schützt nicht beim Reiten

Eine ähnliche Gefahr besteht, wenn man Fahrradhelme beim Reiten verwendet. Stürze vom Pferd erfolgen oft seitlich, wenn das Pferd eine schnelle Ausweichbewegung vollführt. Auch ein Sturz nach hinten kann niemals ausgeschlossen werden. Der Fahrradhelm würde hier die gleichen Gefahren bergen wie beim Inlineskaten.

Außerdem ist ein Fahrradhelm in seiner Leichtbauweise nicht geeignet, den Schlag eines Pferdehufes abzuwehren. Bei einem Sturz kann dies jedoch lebenswichtig sein. Bei Ausritten ins Gelände könnten Baumzweige in den Lüftungsschlitzen des Fahrradhelmes hängen bleiben und Reiter:innen vom Pferd ziehen oder so aus dem Gleichgewicht bringen, dass sie stürzen.

Das Gurtgeschirr von Fahrrad-, Inlineskate- und Reithelmen ist mittlerweile einheitlich als Drei- oder Vierpunkt Befestigung ausgelegt. Es muss allerdings auf eine feste Einstellung geachtet werden, weil sonst der Helm im Falle eines Sturzes lebensgefährlich verrutschen kann.

Das sollte beim Kinderfahrradkauf beachtet werden

Verwandte Themen

ADFC Pannenhilfe im ländlichen Raum

Die ADFC-Pannenhilfe

Die ADFC-Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für ADFC-Mitglieder, der seit 2016 im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.…

Headerbild Radtourenplaner Hessen

Radroutenplaner Hessen

Der Radroutenplaner Hessen ist seit 2017 interaktiver und informativer als zuvor: Er bietet jetzt die Möglichkeit,…

Vorsicht! Geisterradler unterwegs.

Geisterradeln - ein Kavaliersdelikt?

Wieso darf man einen Radweg normalerweise nicht in beide Richtungen benutzen? Warum ist Linksradeln gefährlich? Und…

Logo STADTRADELN

STADTRADELN

STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem…

Headerbild Schülerradroutenplaner

Schülerradroutenplaner

Mit dem Schülerradroutenplaner finden Schülerinnen und Schüler eine passende und sichere Fahrradroute zu ihrer Schule.…

Das verkehrssichere Rad

Blinkende Fahrradbeleuchtung unzulässig

Rundum gut beleuchtet – nur so kommen Radfahrer sicher durch die Dunkelheit. Und da immer wieder Fragen insbesondere zu…

bike+business

bike+business

bike+business ist eine Initiative des Landes Hessen zur betrieblichen Radverkehrsförderung. Die Initiative hat sich das…

Das Bußgeld für gefährendes Dooring wurde verdoppelt.

Verkehrsregeln für Radfahrende

Wie man sich im Verkehr verhält, wissen die meisten. Für den Radverkehr gibt es jedoch einige Regeln, die nicht allen…

https://kreisgg.adfc.de/artikel/fahrradhelme-fuer-kinder-8

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt