Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Kreis Groß-Gerau e. V.

Parkschilder für spezielle Parkbereiche: Lastenfahrrad, E-Scooter, klassische Fahrräder und E-Mopeds/E-Roller

Parkschilder für spezielle Parkbereiche: Lastenfahrrad, E-Scooter, klassische Fahrräder und E-Mopeds/E-Roller © fottoo – stock.adobe.com

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradparken

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradparkplätzen im öffentlichen Raum. Kommunen können Kfz-Stellplätze umwandeln – ohne eine besondere örtliche Gefahrenlage nachzuweisen. Klimaschutz und Stadtentwicklung sind ausreichende Gründe.

Seit dem 11. Oktober 2024 lautet § 45 Abs. 1 StVO wie folgt: „(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“ 

Das gleiche Recht haben sie „[…] 7. zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, hinsichtlich […] b) der Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr“. 

Einschränkungen für das Fahrradparken fallen weg

Anlagen für den „ruhenden Fahrradverkehr“ – gemeint ist das Fahrradparken – unterlagen bisher den Einschränkungen nach Satz 1 des § 45 Abs. 9 StVO („zwingend erforderlich“) oder, wenn sie Kfz-Fahrspuren in Anspruch nahmen, sogar nach Satz 3 („besondere örtliche Gefahrenlage“). 

Das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied 1998, dass Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn nur aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs eingerichtet werden durften. Die Verkehrsbehörde handele ermessensfehlerhaft, wenn sie verkehrsrechtliche Anordnungen für andere Zwecke als die Gefahrenabwehr nutze (OVG Bremen, 1 BA 20/97). 

Fahrradparken im Straßenraum darf zu Lasten des Kfz-Verkehrs gehen

Die Rechtslage hat sich mit der neuen StVO geändert: Sie hat zusätzliche Ziele über die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hinaus eingeführt. Mit einer Begründung, die sich auf die neuen Ziele wie den Klimaschutz oder die geordnete städtebauliche Entwicklung stützt, kann das Fahrradparken im Straßenraum nun einfacher ermöglicht werden – auch zu Lasten des fließenden oder ruhenden Kfz-Verkehrs. 

Abstellflächen und -anlagen für gewöhnliche Fahrräder, aber auch für Lastenräder, sind an vielen Stellen im Stadtgebiet notwendig, sowohl an den Zielen des Radverkehrs als auch in der Nähe der Wohnung. Wenn dafür z. B. im Rahmen eines städtischen Radverkehrskonzepts ehemalige Pkw-Stellplätze umgewandelt werden sollen, wird voraussichtlich die Angemessenheit der bereitgestellten Flächen eine wichtige Rolle spielen. Man muss mit dem Argument rechnen, dass wertvoller Kfz-Parkraum verlorengeht. 

Lastenräder haben mehr Platzbedarf beim Parken

Schon bei der vorangehenden Abwägung sollte die Straßenverkehrsbehörde prüfen, ob die Nutzung des knappen öffentlichen Raums für mehrere Fahrradständer nicht angemessener ist als für einen einzigen Pkw-Stellplatz. Die Bewertung kann im Einzelfall wegen des größeren Flächenbedarfs von Lastenrad-Parkplätzen günstiger ausfallen als für das Fahrradparken allgemein. Für Lastenräder ist das Parken auf Gehwegen keine geeignete Alternative, wenn sie dort Menschen behindern würden, die zu Fuß gehen.

Zum StVO-Dossier 2024

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Verein Fahrrad & Familie: Radfahren mit Baby

Radfahren in der Schwangerschaft, mit Baby und Kleinkind, selbst radelndem Kind? Ab wann darf ich mein Kind im Anhänger…

Darmstädter Landstraße in Ginsheim-Gustavsburg

Mobilitätskonzept Ginsheim-Gustavsburg 2022

Ginsheim-Gustavsburg möchte Vorreiter und Ideengeber im Bereich nachhaltiger Mobilität werden und für Kommunen ähnlicher…

Das verkehrssichere Rad

Blinkende Fahrradbeleuchtung unzulässig

Rundum gut beleuchtet – nur so kommen Radfahrer sicher durch die Dunkelheit. Und da immer wieder Fragen insbesondere zu…

Das Bußgeld für gefährendes Dooring wurde verdoppelt.

Verkehrsregeln für Radfahrende

Wie man sich im Verkehr verhält, wissen die meisten. Für den Radverkehr gibt es jedoch einige Regeln, die nicht allen…

Verkehrswende

So geht Verkehrswende

Das ADFC-Booklet „So geht Verkehrswende – Infrastrukturelemente für den Radverkehr“ gibt einen Überblick über die…

 Visualisierung Protected Bike Lanes in Berlin

Publikation zur Radverkehrsförderung in Kommunen

Gemeinsam haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der ADFC die Publikation „Förderung des Radverkehrs in Städten…

Umlaufsperre Rüsselsheim am Main

Hindernisse auf Radwegen in Rüsselsheim am Main

Der ADFC Kreis Groß-Gerau hat ein Kataster der in der Gemarkung der Stadt Rüsselsheim am Main vorhandenen Poller und…

Radwegweiser, Rüsselsheim

Qualitätskontrolle RadRoutenNetz Rüsselsheim am Main 2018

Im Sommer 2018 hat der ADFC Kreis Groß-Gerau im Auftrag der Stadt Rüsselsheim am Main eine Qualitätskontrolle des…

Vorsicht! Geisterradler unterwegs.

Geisterradeln - ein Kavaliersdelikt?

Wieso darf man einen Radweg normalerweise nicht in beide Richtungen benutzen? Warum ist Linksradeln gefährlich? Und…

https://kreisgg.adfc.de/artikel/stvo-novelle-fahrradparken-5

Bleiben Sie in Kontakt