Mit dem Rad zur Arbeit

Mit dem Rad zur Arbeit © AOK

Aktiv zum Arbeitsplatz: Mit dem Rad zur Arbeit

„Mit dem Rad zur Arbeit“ ist eine gemeinsame Aktion von ADFC und AOK, die Pendlerinnen und Pendler jedes Jahr dazu motiviert, mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zur Arbeit zu fahren.

Bewegung macht Spaß, fit und gesund. Das merken Berufstätige jedes Jahr bei der bundesweiten Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ von ADFC und der Gesundheitskasse AOK.

Das Ziel der Mitmach-Aktion: Den Arbeitsweg nutzen und etwas für die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden tun. Wie? Ganz einfach: Aufs Fahrrad umsteigen. Das ist umweltfreundlich und sorgt für mehr Bewegung im Alltag. Und das tut gut. Viele Berufstätige fahren auch nach ihrer Teilnahme an der bundesweiten Aktion regelmäßig weiter mit dem Rad zur Arbeit.

So funktioniert die Aktion

Alle, die im Aktionszeitraum vom 1. Mai bis 31. August an mindestens 20 Arbeitstagen entweder von zu Hause mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren oder das Fahrrad mit Bahn und Bus kombinieren, können sich auf der Website von „Mit dem Rad zur Arbeit“ registrieren, ihre gefahrenen Fahrradkilometer sammeln und an Verlosungen teilnehmen.

Teilnehmen können Einzelpersonen oder Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam ein Team bilden.

Eine Mitgliedschaft im ADFC oder der AOK ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.

Mehr Informationen und Teilnahmebedingungen: www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de

Gute Gründe für die Teilnahme für Berufstätige

Wer vom Auto auf das Fahrrad umsteigt, profitiert doppelt: Neben der Chance auf einen Gewinn wird eine bessere Fitness und mehr Konzentrationsfähigkeit erzielt. Schon kurze Wege, regelmäßig auf dem Fahrrad zurückgelegt, sind ein wertvoller Beitrag für das eigene Wohlbefinden. Und ganz nebenbei entlastet Radfahren zugestaute Straßen, spart Benzin und schont die Umwelt.

Gute Gründe für die Teilnahme für Unternehmen

Unternehmen können „Mit dem Rad zur Arbeit“ für ihr Gesundheitsmanagement und als Teambuilding-Maßnahme nutzen, indem sie zum Beispiel einen Wettbewerb ausrufen, wer unternehmens- oder teamintern die meisten Kilometer sammelt. Unternehmen, in denen viele aus der Belegschaft regelmäßig „Mit dem Rad zur Arbeit“ fahren, haben zudem einen niedrigen Krankenstand, können sich teure Autostellplätze sparen und erreichen besser ihre Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele.

Fokusthema: Fahrradfreundliche Unternehmen

Arbeitgeber finden auf der Website www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de einen interaktiven Online-Selbstcheck zur Einschätzung der Fahrradfreundlichkeit ihres Unternehmens sowie Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen für interessierte Arbeitgeber. Zudem gibt es Online-Seminare für fahrradfreundliche Unternehmen und solche, die es werden wollen, mit guten Beispielen aus der Praxis und Themenschwerpunkten zu Fahrradleasing, Abstellanlagen und Lastenrädern.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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