Geschütze Kreuzung in Groningen / NL

Kreuzungsdesign ist ein Thema der kostenlosen Online-Seminarreihe. © ADFC / Krone

Online-Seminarreihe zu Radverkehrsthemen für Kommunen

Der Bund veröffentlichte 2021 den Nationalen Radverkehrsplan 3.0 und hat viele neue Förderprogramme rund um den Radverkehr auf den Weg gebracht. Eine kostenlose Online-Seminarreihe mit ADFC-Beteiligung informiert Kommunen über Radverkehrsthemen.

Die kostenlose Online-Seminarreihe wird von der Niederländischen Botschaft in Berlin und der Dutch Cycling Embassy (DCE) in Zusammenarbeit mit dem ADFC organisiert.

In vier digitalen Seminaren teilen Expert*innen aus den Niederlanden ihr Wissen und ihre Erfahrungen aus fünf Jahrzehnten. Ihr Erfahrungsschatz umfasst politische Prozesse, Verkehrsplanung und Infrastruktur-Design. Das Ziel der Seminare sind attraktive und sichere Radverkehrsnetze für Menschen jeden Alters und jeder Lebenslage, auch in Deutschland.

Die Themen der Seminare umfassen Fahrradschnellwege, Kreuzungsgestaltung, Fahrradstraßen, Fahrradabstellanlagen, Lastenräder und emissionsfreie Stadtlogistik.

Sie richten sich an Radverkehrsbeauftragte, Verkehrspolitiker*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen und Multiplikatoren in deutschen Kommunen und Kreisen. Die Seminare sind kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist aber notwendig.

Alle Webinare bieten gleichzeitig eine Gelegenheit zum Matchmaking und Netzwerken zwischen niederländischen und deutschen Teilnehmer*innen.

Die Seminare im Überblick

8. Oktober 2021
11-13 Uhr, Köln
„Fahrrad im Stadtverkehr“

Die Auftaktveranstaltung findet in Köln in Präsenz statt. Auf Einladung der IHK Köln referieren Expert*innen aus dem Bereich Radverkehr über Fahrradinfrastruktur, die Förderung des Radverkehrs zur Arbeit und urbane Logistik per Rad.

Ein Vorstandsmitglied aus dem ADFC übernimmt die Begrüßung der Teilnehmer*innen.

28. Oktober 2021
15.30-17 Uhr
„Virtuelle Fahrradtour durch die Niederlande“

Eine digitale Fahrradtour durch die Stadt Utrecht führt entlang von Fahrradautobahnen, Kreuzungen, Fahrradabstellanlagen, Fahrradstraßen und vermittelt einen Eindruck davon, wie das Fahrrad in den niederländischen Verkehr integriert ist. Die Fahrradtour ist eine Einführung in die späteren Webinare, in denen alle Themen ausführlicher behandelt werden.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider gibt einen kurzen Einblick in den ADFC-Aktionsplan „So geht #Fahrradland“.

11. November 2021
15.30-17 Uhr
„Knotenpunkte nach dem niederländischen Modell“

Es geht um die Besonderheiten niederländischer Verkehrskreuzungen – ein Thema, über das in Deutschland viel gesprochen wird. Berichtet wird auch über die Erfahrungen der Stadt Darmstadt mit der Umsetzung einer Verkehrskreuzung niederländischer Art.

Rebecca Peters, stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende, gibt einen kurzen Einblick in den ADFC-Aktionsplan „So geht #Fahrradland“.

Mehr Informationen zum Kreuzungsdesign gibt es von Angela Kohls, Leiterin der Abteilung Verkehr/Interessenvertretung beim ADFC.

25. November 2021
15.30-17 Uhr
„Abstellanlagen, Fahrradparkhäuser und Intermodalität“

Radschnellwege stellen eine gute Verbindung zwischen Stadt und Land dar und erleichtern es Pendler*innen, mit dem Rad zur Arbeit oder zum Bahnhof zu fahren. Die Referierenden sprechen über die Anbindung von Fahrrädern an den Zugverkehr und die Schaffung ausreichender Abstellmöglichkeiten.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider gibt einen kurzen Einblick in den ADFC-Aktionsplan „So geht #Fahrradland“.

Roland Huhn, Referent Technik und Recht beim ADFC, spricht zum Thema Abstellanlagen.

7. Dezember 2021
15.30-17 Uhr
„Fahrradspuren und Fahrradstraßen, Lastenräder, Zero-Emission Innenstädte und effiziente Nutzung des öffentlichen Raums“

Fahrradlogistik kann helfen, den Lieferverkehr weniger über umweltschädliche Kleinbusse und laute Lastwagen abzuwickeln. Im vierten Online-Seminar geht es um emissionsfreie urbane Logistik und den Platz des Fahrrads oder Cargobikes. Auch die effiziente Nutzung des öffentlichen Raums wird näher betrachten, Auswirkungen auf die Flächenverteilung und Infrastrukturanforderungen mit Beispielen analysiert.

Rebecca Peters, stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende gibt einen kurzen Einblick in den ADFC-Aktionsplan „So geht #Fahrradland“.

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https://kreisgg.adfc.de/artikel/online-seminarreihe-zu-radverkehrsthemen-fuer-kommunen-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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