Radverkehrskonzept Kreis Groß-Gerau 2021
Der Kreis Groß-Gerau möchte die Nutzung des Fahrrades attraktiver und sicherer gestalten. Er möchte den Radverkehr weiter fördern. Dazu wurde das Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2012 einem Monitoring unterzogen.
Hinsichtlich der Topographie bietet der Kreis Groß-Gerau gute Voraussetzungen für das Radfahren, es müssen im gesamten Gebiet nur geringe Höhenunterschiede bewältigt werden. Die Entfernungen zwischen den einzelnen Kommunen des Kreises Groß-Gerau sind mit dem Fahrrad gut bewältigbar, bedürfen jedoch auch attraktiver Verbindungen für die Förderung des Radverkehrs.
Das Radverkehrskonzept hat das wesentliche Ziel, ein Netz von alltagstauglichen Routen für den Radverkehr zu entwickeln. Auf diesen Routen soll sich Radverkehr bündeln, um verschiedene Synergie-Effekte zu erreichen.
Radverkehr soll als System verstanden und auch in Kombination mit dem ÖPNV gesehen werden (Anbindung Bahnhöfe), um attraktive Alltagsalternativen zu schaffen (auch zu wichtigen Arbeitsplatzschwerpunkten). Im Konzept sind daher sowohl eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, als auch weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs (Abstellanlagen, Verknüpfung von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) berücksichtigt.
Verkehrsplanung für Radfahrende ist nicht zuletzt eine Angebotsplanung, die eine Nachfrage erzeugen kann, wo bisher noch wenig Rad gefahren wird. Die Radverkehrsnetzplanung sollte sich daher nicht nur auf das derzeitige Radverkehrsaufkommen und die heutigen Hauptströme des Radverkehrs beschränken, sondern auch potenziellen zukünftigen Radverkehr berücksichtigen.
Ziel des überarbeiteten Radverkehrskonzeptes ist es, das System Radverkehr (Infrastruktur, Service und Öffentlichkeitsarbeit) insgesamt zu verbessern und dadurch den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen deutlich zu erhöhen. Angestrebt wird, dass sich möglichst viele Menschen im Kreis Groß-Gerau so sicher wie möglich mit dem Fahrrad bewegen können. Dazu enthält das Radverkehrskonzept Ziele, Maßnahmen und Prioritätensetzungen. Es soll als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung zur Erstellung von Investitionsprogrammen und für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln dienen.