ADFC-Fahrradklima-Test 2014

ADFC-Fahrradklima-Test 2014 © ADFC

ADFC-Fahrradklima-Test 2014

Der ADFC wollte es wissen: Wo lässt sich besonders gut Rad fahren? Wo gibt es noch viel zu tun? 100.000 Radfahrende beteiligten sich im Herbst 2014 bundesweit am sechsten ADFC-Fahrradklima-Test.

Schon die hohe Beteiligung ist ein Erfolg: Mit 54 Städten kamen in Hessen so viele Kommunen in die Wertung wie bisher noch nie!

Welche hessischen Städte sind die fahrradfreundlichsten? Dies sind Mörfelden-Walldorf (Note 2,95), Baunatal (3,02) und Heusenstamm (3,08). Und das sind die fahrradunfreundlichsten hessischen Städte: Dietzenbach (4,32), Hofheim (4,37) und unsere Landeshauptstadt Wiesbaden (4,55). Wiesbaden belegt auch bundesweit den letzten Platz.

Mörfelden-Walldorf ist also nach 2012 zum wiederholten Mal fahrradfreundlichste Stadt Hessens. Ausschlaggebend für das sehr gute Ergebnis waren unter anderem die Fahrradförderung in jüngster Zeit, die Werbung für das Radfahren und die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung. Optimierungsbedarf sehen die Radfahrenden Mörfelden-Walldorfs noch in den Ampelschaltungen. Groß-Gerau hat den größten Sprung in der Bewertung nach oben gemacht und belegt mit der Note 3,19 nun Rang 4 (2012 Platz 12). Gut bewertet wurden hier vor allem die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, die Reinigung der Radwege, der Winterdienst auf Radwegen und die Fahrradförderung in jüngster Zeit. Auch in Groß-Gerau sehen die Radfahrenden noch Optimierungsbedarf in den Ampelschaltungen. Riedstadt - im Jahr 2012 noch auf Platz 2 - ist leider auf Platz 9 abgerutscht (Note 3,28). Positiv bewertet wurden die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung und der Winterdienst auf Radwegen. Optimierungsbedarf besteht noch bei den Abstellanlagen. Gernsheim - erstmals in der Auswertung dabei - belegt mit der Note 3,43 hessenweit Rang 15. Besonders positiv bewertet wurde auch hier die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung. Rüsselsheim - 2005 noch fahradfreundlichste Stadt Hessens und 2012 auf Rang 6 - rutschte deutlich ab (Platz 22 mit der Note 3,60). Hier rächt sich die verfehlte Verkehrspolitik der letzten Jahre. Besonders negativ bewertet wurden in Rüsselsheim die Reinigung von Radwegen und die Falschparkerkontrollen auf Radwegen. Kelsterbach - ebenfalls erstmals in der Auswertung - belegt mit der Note 4,15 Platz 48 und damit hessenweit einen der letzten Plätze. Besonders negativ bewertet wurden in Kelsterbach die fehlende Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, mangelhafte Werbung für das Radfahren oder fehlende Radwegweiser. Alle anderen Kommunen im Kreis Groß-Gerau sind auf Grund zu wenig ausgefühlter Fragebögen nicht in die Auswertung gekommen.

Der ADFC Kreis Groß-Gerau wird weiterhin zusammen mit den Kommunen daran arbeiten, deren Fahrradfreundlichkeit zu optimieren. Auch mit Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau, zu deren sehr gutem Ergebnis der ADFC gratuliert, wird er weiterhin an der Optimierung der Radverkehrssituation arbeiten.

Details zu den Ergebnissen aus dem Fahrradklima-Test 2014 der oben genannten Kommunen aus dem Kreis Groß-Gerau sind unter unten angefügten Links zu finden.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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